Schweißanlagen Überprüfung
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 fordert die Sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweiß-
anlagen.
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genom-men werden, die Versicherung verweigert den Schutz, bei Personenschäden wird die gesamte Schweissan-lage stillgelegt. Genug Gründe also, die sicherheits-technische Prüfung in kompetente Hände zu legen. Nur eine fachgerechte Prüfung befreit Sie als Betreiber einer Schweißanlage von rechtlichen Risiken.
Als Profi wissen Sie: Nach Herstellerempfehlung ist unbedingt die VDE 0544-207 anzuwenden, weil Schweißgeräte Stromquellen sind.
Weil Verantwortung zusammenschweißt:
Schweißanlagen von Zeuner!